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BayObLG, 17.04.1975 - BReg. 1 Z 118/74 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Internationale Zuständigkeit; Von Amts wegen; Prüfung; Verfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
FGG Vorbem. zu § 3 ff.
Papierfundstellen
- Rpfleger 1975, 304
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Zweibrücken, 27.09.2001 - 3 W 124/01
Einziehung eines unbeschränkt erteilten Fremdrechtserbscheins
Er ist auf die Beschwerde hin durch das Nachlassgericht, welches den Erbschein erteilt hat, einzuziehen (…vgl. Palandt/Edenhofer, BGB, 59. Aufl., § 2361 Rdn. 4;… Staudinger/Schilken, BGB, 13. Bearb. 1997, § 2361 Rdn. 8; Weiß, Rpfleger 1984, 389, 390; BayObLG Rpfleger 1975, 304; 1981, 112; OLG Hamm OLGZ 1972, 352; vgl. auch BGH Rpfleger 1976, 174, 175: einschränkend für den Fall, dass sich die örtl. Unzuständigkeit des tätig gewordenen Gerichts nicht aus eindeutigen Vorschriften ergibt).Daraus, dass der Beteiligte zu 1) die Unzuständigkeit nicht gerügt hat, ergibt sich nichts anderes: Die internationale Zuständigkeit ist von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu beachten (vgl. BayObLG aaO, Rpfleger 1975, 304).
- OLG Frankfurt, 16.07.1997 - 20 W 240/97
Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Nachlaßgerichts
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 18.02.1983 - Allg. Reg. 81/82
Voraussetzungen der Bestimmung des örtlich zuständigen Nachlassgerichts (hier: …
Die Ablehnung der Übernahme der Sache durch das Amtsgericht Schöneberg und die - wiederholte - Rückgabe an das Amtsgericht Memmingen waren für dieses Gericht nicht bindend, da die Rückgabe nicht gemäß § 73 Abs. 2 Satz 2 FGG "aus wichtigen Gründen" erfolgte, sondern "zuständigkeitshalber" - unter Verneinung einer eigenen Zuständigkeit nach § 73 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 FGG (vgl. BayObLG Rpfleger 1975, 304 m.Nachw.). - BayObLG, 02.09.1982 - 1 BReg Z 101/81
Zulässigkeit eines Vorbescheides zur Vermeidung der Erteilung eines unrichtigen …
Der Erblasser, nach welchem der Erbschein erteilt werden soll, war - wie sich aus den verfahrensrechtlich gebotenen Ermittlungen des Senats zur Staatsangehörigkeit (BayObLGZ 1982, 236/239 und Senatsbeschluß vom 27.11.1980 - BReg. 1 Z 78/80;… Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. § 73 RdNr. 5;… § 27 RdNr. 45 Fn. 3, Jansen FGG 2. Aufl. § 27 RdNr. 40 mit Fn. 258; vgl. BGHZ 53, 128/131 f.; BayObLG Rpfleger 1975, 304) nunmehr eindeutig ergibt - französischer Staatsangehöriger, wahrscheinlich aufgrund Einbürgerung, besaß jedoch ausweislich des Schreibens des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Saarbrücken - Einwohnermeldeamt - vom 7.10.1981 laut Schreiben der Regierung des Saarlandes vom 21.4.1958 (M.d.I.-B/2-22-11) auch die deutsche Staatsangehörigkeit; insoweit kann dahingestellt bleiben, ob der Erblasser die durch Geburt erworbene deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund rassischer Verfolgung zwischen 1933 bis 1945 förmlich nicht verloren oder ob er nach Art. 116 Abs. 2 Satz 2 GG nicht als ausgebürgert gegolten hat, weil er nach dem Ende des 2. Weltkriegs 1945 seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland genommen und einen entgegengesetzten Willen nicht zum Ausdruck gebracht hat.